Vereins-Homepage: Kurzer Impressums-Check
Die Vereins-Homepage gilt als Visitenkarte und sollte den Verein von seiner sprichwörtlich besten Seite zeigen. Damit auch rechtlich alles Top ist, empfiehlt sich ein kurzer Blick auf das Impressum.
Folgende Aspekte müssen zwingend enthalten sein:
- Vollständiger Name des Vereins inklusive des „e.V.“
- Vollständige Anschrift, die im Vereinsregister eingetragen ist. Achtung: kein Postfach!
- Mindestens zwei Kontaktmöglichkeiten für die schnelle Kommunikation: eine E-Mail-Adresse und eine weitere Möglichkeit, beispielsweise eine Telefonnummer
- Vor- und Nachname des vertretungsberechtigten Vorstands (§ 26 BGB)
- Vereinsregisternummer und Registergericht
- Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Außerdem gelten drei Kriterien für die Qualität des Impressums:
- Es muss leicht erkennbar, gut lesbar und verständlich sein
- Es muss unmittelbar und von jeder Seite aus erreichbar sein (2-Klick-Regel)
- Es muss jederzeit verfügbar sein
Enthält die Vereins-Internetseite redaktionell gestaltete Inhalte wie beispielsweise einen News-Ticker mit Turnierberichten oder eine Vereins-Chronik ist zusätzlich eine verantwortliche Person mit vollständigem Namen zu nennen.
Ausführlichere Infos zur Impressumspflicht finden sich auf dem Vibss-Portal des Landessportbundes.
Quelle: Vibss-Portal des Landessportbundes NRW