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Fristverlängerung: Jetzt Antrag zur Förderung der Übungsarbeit stellen
für Vereine und Betriebe
Duisburg (PV). Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat darauf aufmerksam gemacht, dass Sportvereine in diesem Jahr länger Zeit haben ihren Antrag zur Förderung der Übungsarbeit zustellen. Möglich ist das noch bis zum 7. Juli.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal

Förderung der Übungsarbeit 2024