Beschwerden und Meldung von Vorkommnissen
Werden dem Pferdesportverband Westfalen Beschwerden vorgetragen oder Vorkommnisse angezeigt, die sich beispielsweise auf tierschutzwidriges Verhalten, Missachtung des Kindeswohls oder Verstöße gegen das Regelwerk beziehen, wird der Verband die Einleitung entsprechender Maßnahmen konsequent prüfen. Wesentliche vereinsrechtliche Grundlagen dafür sind die Satzung und die Compliance-Richtlinie sowie die Rechtsordnung in der LPO. Zuständige Ansprechpartner sind die Mitglieder des Vorstandes.
Eingehende Meldungen über Vorkommnisse oder Beschwerden werden unmittelbar dem zuständigen Vorstandsmitglied zugeleitet. Der Vorstand wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Dazu gehört beispielsweise auch die Klärung der Frage, ob Sie ggf. als Zeuge zur Verfügung stehen. Sie dürfen sich dabei auf das Prinzip der Vertraulichkeit verlassen. Soweit möglich und sofern nicht Rechte Dritter es verhindern, wird der Vorstand Sie über Meilensteine und ggf. den Abschluss des Vorganges informieren.
Abhängig von den vorgetragenen Aspekten wird der Pferdesportverband Westfalen auch bei anonymen Meldungen überprüfen, ob und in welcher Form er tätig werden kann. Wenn keine Möglichkeit zu Nachfragen besteht und beschwerdeführende Personen nicht für Zeugenaussagen zur Verfügung stehen, sind die entsprechenden Möglichkeiten sehr begrenzt. Vereinsrechtliche Verfahren, die beispielsweise Sanktionen im Rahmen der LPO nach sich ziehen können (Sperren, Disqualifikationen) werden auf der Grundlage anonymer Anzeigen regelmäßig nicht erfolgen können.
Anonymen Meldungen, die den Anstrich von Verleumdung, Denunziation oder Hetze haben, wird nicht nachgegangen.