Die Gremien und Organe im Pferdesportverband Westfalen
Die Satzung und die Jugendordnung des Pferdesportverbandes Westfalen legen fest, welche Organe, Gremien und Fachausschüsse sich verantwortlich um die Angelegenheiten des organisierten Pferdesports in Westfalen kümmern. Unsere Kurzportraits bieten einen kleinen, kompakten Einblick in die Zuständigkeiten. Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie gern die Mitglieder der jeweiligen Gruppen an oder wenden Sie sich an den Vorstand des Pferdesportverbandes.
Die Mitglieder-/ und Deligiertenversammlung
Was ist das Wichtigste bei einem Verband? – Klar, seine Mitglieder! Im Pferdesportverband Westfalen sind das die 21 Stadt-, Kreis- und Bezirksverbände, die angeschlossenen Pferdesportvereine und Anschlussverbände und die Mitgliedsbetriebe. Alle ordentlichen Mitglieder sind stimmberechtigt, wenn die Mitgliederversammlung vom Präsidenten oder seinem Stellvertreter einberufen wird. Das ist allerdings nur der Fall, wenn Entscheidungen von besonderer Bedeutung zu treffen sind.
Ansonsten werden die Entscheidungen für den westfälischen Pferdesport von der Delegiertenversammlung gefällt, die einmal im Jahr zusammen kommt. Sie repräsentiert mit ihren Delegierten die Mitglieder des PV nach einem bestimmten Schlüssel. Zu ihren Aufgaben gehört es, über die Satzung abzustimmen, über Beiträge zu entscheiden, das Präsidium und andere Gremien zu wählen und über die wesentlichen Belange des westfälischen Pferdesports zu entscheiden.
Ausgenommen sind die Belange der Jugend. Die Jugend ist in Westfalen eigenständig organisiert und wählt dafür eigene Gremien.
Weitere Themen
Service für Vereine | Service für Betriebe | Gremien und Organe | Good Government | Positionen | Satzung | Anschlussverbände | Geschäftsstelle