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AGB Pferdesportverband Wesfalen e.V.

1. Vertragspartner

Der Vertrag über die Teilnahme an einem Angebot kommt ausschließlich zustande zwischen den Teilnehmenden und dem Pferdesportverband Westfalen e.V., Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster (im Folgenden: „PV“). Der PV darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen, insbesondere von den Zulassungsvoraussetzungen gemäß APO.  Der PV kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmer und/oder Veranstaltungen zulassen.

Für die Teilnahme von minderjährigen Personen ist eine Einverständniserklärung einer personensorgeberechtigten Person erforderlich. Dazu kann das entsprechende Formular verwendet werden, das auf der Internetseite heruntergeladen werden kann.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Anmeldungen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
2.2 Mit der Anmeldung bieten Teilnehmende dem PV den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit einer Anmeldebestätigung durch den PV zustande. Die Bestätigung kann auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) erfolgen.
2.3 Vertragsinhalt ist die Leistungsbeschreibung des PV, auf die sich Teilnehmende bei der Buchung beziehen.
2.4 Bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt ergänzend folgendes:
2.4.1 Teilnehmenden wird der Ablauf des Buchungsvorgangs in der entsprechenden Anwendung erläutert.
2.4.2 Teilnehmenden steht zur Korrektur ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.4.3 Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.4.4 Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig anmelden“ oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Teilnehmende dem PV den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
2.4.5 Teilnehmende erhalten unverzüglich auf elektronischem Weg eine Eingangsbestätigung, soweit nicht ebenfalls unverzüglich eine ausdrückliche Anmeldebestätigung erfolgt. Eine isolierte Eingangsbestätigung stellt keine Anmeldebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Vertrages.

 

3. Zahlungen

3.1 Zahlungen können per Banküberweisung auf das vom PV hierzu angegebene Konto oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung erfolgen.
3.2 Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) zieht der PV die Gebühr in der Regel frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn von dem angegebenen Konto ein. Werden Lastschriften aus von Teilnehmenden zu vertretenden Gründen von deren Bank nicht eingelöst, sind die dem PV hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten von dem jeweiligen Teilnehmenden zu erstatten.
3.3 Im Falle der Überweisung wird die vereinbarte Teilnahmegebühr 14 Tage vor Angebots- beginn fällig, sofern in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, etwa weil die Anmeldung für die Teilnahme weniger als 14 Tage vor Angebotsbeginn erfolgt ist.
3.4 Teilnehmende haben - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - nur dann einen Anspruch auf Leistungserbringung, wenn die vereinbarte Vergütung in voller Höhe vor Beginn des gebuchten Angebots gezahlt wurde. Andernfalls steht dem PV ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

 

4. Rücktritt (Stornierung) / Kündigung / Ausschluss

4.1 Teilnehmende können vom Vertrag jederzeit zurücktreten. Soweit der Rücktritt nicht auf einem vom PV zu vertretenden erheblichen Leistungsmangel oder auf Fehlverhalten beruht, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Der Vergütungsanspruch reduziert sich in diesem Fall jedoch um das, was der PV aufgrund des Rücktritts erspart oder durch „anderweitige Verwendungen“ (z.B. einen nachrückenden Teilnehmer) erlangt.
4.2 Teilnehmende können vom PV oder der Leitung von der Teilnahme an dem Angebot ausgeschlossen werden, wenn sie durch ihr Verhalten die Durchführung des Angebots erheblich behindern, stören, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit der anderen Teilnehmenden oder der Leitung gefährden. Teilnehmende können auch dann ausgeschlossen werden, wenn sie gegen das Tierwohl verstoßen.
4.3 Wenn Teilnehmende aus einem der vorgenannten Gründe von dem Angebot ausgeschlossen wurden, bleibt der Vergütungsanspruch des PV in voller Höhe bestehen. Gleiches gilt für den Fall, dass Teilnehmende aus anderen Gründen nicht am Angebot teilnehmen die der PV nicht zu vertreten hat.
4.4 Der PV hat das jederzeitige Recht, das Angebot ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall wird die vereinbarte Vergütung zurückerstattet. Sind zu diesem Zeitpunkt schon Teile der vereinbarten Leistungen erbracht, erfolgt eine anteilige Erstattung.

 

5. Umbuchung

5.1 Ein Anspruch auf Umbuchung in ein anderes Angebot besteht nicht. In Ausnahmefällen kann der PV die Umbuchung in ein anderes Angebot gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch 10,00 EUR zulassen.

 

6. Leistungszeitpunkt/Leistungsort/Kursleitung

6.1 Grundsätzlich gelten die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten und Veranstaltungsorte als vereinbart. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass eine Verlegung von Zeit und/oder Ort notwendig wird. In diesem Fall wird der PV die Teilnehmenden so früh wie möglich informieren.
6.2 Sollte im Einzelfall eine Angebotseinheit vollständig ausfallen, beispielsweise durch eine Erkrankung der Leitung, wird der PV sich bemühen, diese nachzuholen und hierfür einen zusätzlichen Termin anbieten.
6.3 Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Leitungsperson besteht nicht.

 

7. Haftung und Versicherung

Der PV haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des PV beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des PV beruhen. Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des PV stehen eigenen Pflichtverletzungen des PV gleich.

Im Übrigen ist eine Haftung des PV ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird oder es sich um die Verletzung von Pflichten handelt deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).

 

8. Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung verarbeitet der PV personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßennamen, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und ggf. eine Bankverbindung.  Weiterführende Erklärungen fast die Datenschutzerklärung des PV zusammen.

Informationen zum Online-Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle

Die EU-Kommission stellt Informationen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang den Leistungen vereinbarten Leistungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder nicht abdingbare Abkommen entgegenstehen.

 

Pferdesportverband Westfalen e.V.

Sudmühlenstr. 33, 48157 Münster

 

Telefon: 0251 – 3 28 09 30

E-Mail: zentrale@pv-muenster.de

 

Vereinsregister-Nr.: VR 1610 Amtsgericht Münster

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 126 043 52