Gut zu wissen
1. Meldung bei den staatlichen Stellen
Die Überprüfung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz fällt in den Zuständigkeitsbereich der Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der sich der Vorfall ereignet hat. Werden dort Vorkommnisse bekannt, erfolgt die Überprüfung und ggf. werden Maßnahmen von Amts wegen eingeleitet. Dazu kann auch ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht gehören. Veterinärbehörden haben weitgehende Befugnisse.
2. Meldung bei den Pferdesportverbänden
Auf der Grundlage der LPO-Rechtsordnung können Verstöße im Rahmen des Turniersports durch die Gremien des Sports im Landesverband oder in der FN verfolgt werden. Pferdesportler, die eine Jahresturnierlizenz führen, haben sich diesem verbandsrechtlichen Durchgriff auch außerhalb von Turnieren unterworfen.