Gut zu wissen

Wer Zeugin oder Zeuge eines möglichen Verstoßes gegen den Tierschutz im Pferdesport wird und diesen melden möchte, sollte diese beiden Wege kennen.

1. Meldung bei den staatlichen Stellen

Die Überprüfung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz fällt in den Zuständigkeitsbereich der Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der sich der Vorfall ereignet hat. Werden dort Vorkommnisse bekannt, erfolgt die Überprüfung und ggf. werden Maßnahmen von Amts wegen eingeleitet. Dazu kann auch ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht gehören. Veterinärbehörden haben weitgehende Befugnisse. 

2. Meldung bei den Pferdesportverbänden

Auf der Grundlage der LPO-Rechtsordnung können Verstöße im Rahmen des Turniersports durch die Gremien des Sports im Landesverband oder in der FN verfolgt werden. Pferdesportler, die eine Jahresturnierlizenz führen, haben sich diesem verbandsrechtlichen Durchgriff auch außerhalb von Turnieren unterworfen. 

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