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Westfälische Meisterschaften Voltigieren
Um interessierten Voltigierern, die den regulären Nennungsschluss nicht wahrgenommen haben, dennoch die Möglichkeit zu geben, auf den Westfälischen Meisterschaften an den Start gehen, ermöglicht der gastgebende Veranstalter Nachnennungen gem. § 35.2 LPO während der Veranstaltung. Die entsprechende Willensbekundung ist bis Freitag, 6. August 2021, 18 Uhr möglich.
In einem Informationsblatt können alle weiteren Details nachgelesen werden.
