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Verein gründen

Verein gründen - wie geht das?

Am Anfang steht eine Idee! Doch nach der ersten Euphorie stellen sich die Fragen nach dem ´WIE – WO – WANN`. Die Gründung eines Vereins ist nicht schwierig und nur an ganz wenige gesetzliche Bestimmungen gebunden. Das Vereinsleben selbst hingegen hat mit seinen vielen Facetten schon einige Bücher (z. B. Vereinsrecht, Steuerrecht, Organisationsstrukturen) gefüllt.

Diese Seite und die dazugehörige Broschüre  sollen Ihnen als Leitfaden mit Beispielen, Musterformularen und Tipps die Realisierung Ihrer Idee vereinfachen.

Ebenso wird der Weg des Vereins in die Verbandsstruktur des Pferdesports beschrieben. Für Fragen - auch in der Gründungsphase - stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Pferdesportverbandes Westfalen in Münster gerne telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Bei Sportvereinen handelt es sich i.R. um sogenannte "Idealvereine". Das bedeutet, dass sie im Vereinsregister eingetragen sind. Die Eintragung bewirkt die Rechtsfähigkeit nach §21 BGB. Damit kann er z.B. Grundstücke erwerben. Die Mitglieder eines eingetragenen Vereins sowie sein Vorstand haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Vereins. Außnahme ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Um einen rechtsfähigen Verein (also einen e.V.) gründen zu können, ist eine Satzung notwendig, die die geltenden Regeln zusammenträgt und festhält. Sie regelt gemeinsam mit den Vorschriften des BGB und sonstigen Bestimmungen die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen. Um einen Verein beim Amtsgericht eintragen lassen zu können, sind mindestens sieben Gründungsmitglieder notwendig. 

Satzungsentwurf erstellen

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Finanzverwaltung nach der gültigen Mustersatzung und fügen Sie entsprechende Passagen ein. Die sind notwendig, um den Status der "Gemeinnützigkeit" und die mit ihm verbundenden steuerlichen Sonderregelungen in Anspruch nehmen zu können. 

Legen Sie Ihren Satzungsentwurf dem zuständigen Rechtspfleger am Amtsgericht und Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt mit der Bitte um Prüfung vor. Pflegen Sie mögliche Änderungswünsche direkt in Ihren Satzungsentwurf ein, bevor Sie ihn in der Gründungsversammlung abstimmen lassen.

Einladung zur Gründungsversammlung

Damit ein Verein geschäftsfähig ist, muss er beim Amtsgericht eingetragen werden (sog. Idealverein). Dazu sind die vom Finanzamt ausgestellte Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die Satzung einzureichen. Die Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern (nach § 56 BGB) in der Gründungsversammlung gezeichnet sein. Die Personen können juristischer oder natürlicher Art sein. Voraussetzung ist, dass sie volljährig bzw. geschäftsfähig sind. 

Gründungsversammlung

Während der Gründungsversammlung sollte die Versammlung von einem Versammlungsleiter geführt werden. Über die Versammlung muss Protokoll geführt und eine Teilnehmerliste angefertigt werden. Inhalt der Versammlung sollte zunächst die Abstimmung über die Anerkennung der neuen Satzung und die erstmalige Wahl der dort geregelten Ämter sein. 

Im Anschluss muss das Protokoll von der*m ersten Vorsitzend*en unterschrieben werden. Das Original der Satzung wird von den mind. 7 Gründungsmitgliedern unterschrieben. 

Eintragung des Vereins in das Vereinsregister

Das Vereinsregister wird am zuständigen Amtsgericht geführt. Die Eintragung muss über einen Notar erfolgen. Nur mit der Eintragung in das Vereinsregister erhält der Verein als juristische Person seine Rechtsfähigkeit. 

Für die Mitgliedschaft im Pferdesportverband Westfalen e.V. ist die Eintragung Voraussetzung. 

Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt

Mit der Einrichtung der Satzung beim Finanzamt wird die vorläufige Anerkennung als gemeinnütziger Verein beantragt. Die Überprüfung erfolgt je nach Vorgabe in einem 1 - 3 Jahresturnus. Nur mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Freistellung von der Körperschaftssteuer) ist der Verein berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. 

Die Mitgliedschaft im Pferdesportverband Westfalen e.V. setzt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit voraus.

Mitgliedschaft im Kreisreiterverband beantragen

Setzen Sie Ihren zuständigen Kreis-, Stadt-, oder Bezirksverband bereits bei der Vereinsgründung ins Bild. Erkundigen Sie sich nach besonderen Satzungsvorgaben, die als Voraussetzung für die Mitgliedschaft gelten. Das können zum Beispiel bestimmte Entscheidungsgremien sein, an die Sie sich mit Ihrem Aufnahmewunsch wenden müssen. Oder die Einhaltung einer bestimmten Zeitschiene sowie sonstige Formvorschriften. 

Antrag auf Mitgliedschaft im Pferdesportverband Westfalen

Gemäß § 4 der Satzung des Pferdesportverbandes Westfalen kann ein Antrag auf Mitgliedschaft nur über den zuständigen Kreis-, Stadt-, oder Bezirksverband gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden: 

  • Fragebogen zur Aufnahme in den Pferdesportverband Westfalen
  • Die Satzung des Vereins in Kopie
  • Das Gründungsprotokoll in Kopie 
  • Das aktuelle Mitgliederverzeichnis 
  • Den Auszug aus dem Vereinsregister (aus dem der Eintrag des Vereins beim Amtsgericht hervorgeht) 
  • Den Freistellungsbescheid durch das zuständige Finanzamt (Anerkennung der Gemeinnüztigkeit) 

Aufnahme in den Pferdesportverband Westfalen e.V.

Mit der Aufnahme in den Pferdesportverband Westfalen ist der Verein dann zum Beispiel berechtigt, unter seinem Namen Prüfungen zur Abnahme von Leistungsabzeichen im Pferdesport, Breitensportveranstaltungen bzw. Pferdeleistungsschauen gemäß Wettbewerbsordnung (WBO) oder Leistungsprüfungsordnung (LPO) / KLW-Bestimmungen durchzuführen. 

Mit der Aufnahmen in den Pferdesportverband Westfalen erfolgt gleichzeitig auch die Anmeldung 

Mit der Aufnahme in die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) können Fahr- Reit- und Voltigierausweise für Stamm-Mitglieder des Vereins ausgestellt werden. 

 

Fördermittel wie z.B. Zuschüsse für die Übungsarbeit könne nun beantragt werden.  

 

Der Verein und die für den Verein tätigen Mitglieder genießen mit der Anmeldung bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs und in diesem Rahmen die Veranstaltungen und Ausrichtung aller Veranstaltungen einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag und den Rahmenvertrag des Pferdesportverbandes Westfalen e.V. mit der ARAG. Details zum Versicherungsschutz finden Sie hier

 

Alle ehrenamtlich tätigen Mitglieder (keine Tätigkeit aus einer Satzungsverpflichtung oder Gebührenordnung - z. B. Arbeitsstundenpflicht) sowie bezahlte Übungsleiter bis zur Übungsleiterfreipauschale (z. Z. 2.400,00 € pro Jahr) sind über den Rahmenvertrag zwischen DOSB und Verwaltungsberufsgenossenschaft abgesichert. Die Beiträge werden mit der Rechnung der Sporthilfe erhoben.

Für spezielle Fragen - auch in der Gründungsphase - stehen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle in Münster natürlich auch gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Beispiele, Muster und Service

Übersicht über Beiträge und Gebühren
Typ Dokument
Beiträge und Gebühren

(c) Foto im Teaser: LSB NRW | Foto: Andrea Bowinkelmann, 2014

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