Der Sichtungsweg in Westfalen - Fahren
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben auch Einfluss auf den Sichtungsweg genommen.
Nachfolgend finden Sie aktuelle Änderungen und Termine. Bitte beachten Sie, dass jederzeit weitere Änderungen möglich sind.
Weitere Informationen zum Thema Corona
Nachfolgend gelanden Sie zu den Informationsseiten zum Umgang mit der Coronapandemie im westfälischen Pferdesport.
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Fahren: Championate
Sichtungsgremium: Disziplinbeirat Fahren
Westfälisches Nachwuchschampionat Fahren U18
Startberechtigung für das Westfälische Nachwuchschampionat Fahren:
- Fahrer Jahrgang 2002 und jünger mit gültiger Jahresturnierlizenz
Deutsches Jugend-Nachwuchschampionat U16
Startberechtigung für das Deutsche Jugend-Nachwuchschampionat Fahren:
- Fahrer Jahrgang 2004 und jünger mit gültiger Jahresturnierlizenz
Benennung zum Deutschen Jugend-Nachwuchschampionat:
Voraussetzung für die Benennung eines Gespannes ist die erfolgreiche Teilnahme (in Wertung beendet; U16 Kl.A) an mind. 2 der ug. 4 Sichtungsturniere.
- Die Benennung eines Gespannes erfolgt grundsätzlich aufgrund der Leistungen bei den Sichtungsturnieren gemäß einer von der FN festgelegten Quote und Ausschreibung.
- Zum Bundesnachwuchschampionat Fahren U16 sind nur Gespanne und FahrerInnen zugelassen, die über den Pferdesportverband Westfalen e.V. eine Startgenehmigung erhalten.
Fahren: Meisterschaften
Sichtungsgremium: Disziplinbeirat Fahren
Westfälische Jugend-Meisterschaft U25
Deutsche Jugend-Meisterschaft U25
Startberechtigung für die Deutsche Jugend Meisterschaft Fahren:
- Fahrer Jahrgang 1995 und jünger mit gültiger Jahresturnierlizenz
Benennung zur Deutschen Jugend Meisterschaft:
- Voraussetzung für die Benennung eines Gespannes ist die erfolgreiche Teilnahme (in Wertung beendet; U25 Kl.M) an mind. 2 der ug. 4 Sichtungsturniere.
- Die Benennung eines Gespannes erfolgt grundsätzlich aufgrund der Leistungen bei den Sichtungsturnieren gemäß einer von der FN festgelegten Quote und Ausschreibung.
- Zur DM Fahren U25 sind nur Gespanne und FahrerInnen zugelassen, die über den Pferdesportverband Westfalen e.V. eine Startgenehmigung erhalten.