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Turniere in Coronazeiten

Turniere in Coronazeiten

Seit dem 30. Mai 2020 dürfen in Nordrhein-Westfalen (eingeschränkt) wieder Turniere stattfinden. Diese Möglichkeit steht allen Sportlern gleichermaßen offen: Kindern und Jugendlichen, erwachsenen Amateursportlern sowie Berufssportlern und Berufsreitern. Das ist gut.

Im Sommer und Herbst 2020 haben die Turniere ein neues und ungewohntes Gesicht. Guter Infektionsschutz spielt eine zentrale Rolle. Alle Beteiligten übernehmen dafür ein hohes Maß an Mit-Verantwortung: Für die eigenen Gesundheit sowieso und auch die Gesundheit anderer Beteilgiter. Corona-Bekämpfung funktionert schließlich nur als Teamwork. Die Verantwortung dafür hat die Landesregierung nun ein weiteres Stück in unsere eigenen Hände gelegt. Da sollte sie im besten Fall auch bleiben.

Der Pferdesportverband Westfalen möchte Vereine und Veranstalter, aktive Turnierteilnehmer und Turnierfachleute bestmöglich mit Informationen und Arbeitshilfen unterstützen und hat dazu auf seiner Internetseite diesen Bereich für das Thema "Turniere in Coronazeiten" reserviert.

Der FAQ-Bereich und die Arbeitshelfen werden jeweils zeitnah an die aktuelle Coronaschutzverordnung angepasst. Die Terminliste unterliegt momentan sehr starken Schwankungen. Es lohnt deswegen, häufiger vorbeizuschauen.

 

 

Ja. Ab dem 30. Mai 2020 dürfen in NRW wieder Wetbewerbe im Freitzeit- und Breitensport sowie im Berufsreitsport  stattfinden. Bis zum 14. Juni 2020 mussten die veranstaltenden Vereine vor dem Turnier ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept bei der Unteren Gesundheitsbehörde einreichen.

Seit dem 15. Juni 2020 ist diese Vorgabe nicht mehr Gegenstand der Coronaschutzverorndung. Allerdings müssen weiterhin geeignete Vorkehrungen

  • zur Hygiene
  • zum Infektionsschutz
  • zur Steuerung des Zutritts
  • zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Meter
  • und zur Rückverfolgbarkeit bei Zuschauern

sichergestellt sein.

Stand: 14.8.2020

Ja. Auf dem Turnier gilt ausdrücklich, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden muss. So ist es in der Coronaschutzverordnung festgeschrieben. Davon ausgenommen sind ausschließlich Wettkämpfe im nicht-kontaktfreien Sport (Doppel- oder Gruppenvoltigieren, Fahrsport).

Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, den Mindestabstand einzuhalten, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden oder ein anderes wirksam schützendes Mittel eingesetzt werden.

Stand: 14. 8. 2020

Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes regelt die Coronaschutzverordnung NRW. Sie empfiehlt dies grundsätzlich immer dann, wenn im öffentlichen Raum der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden. Sie verpflichtet darüber hinaus bei einer Reihe von Veranstaltungen, Angebote und Handlungen dazu. Der Sport wird dabei nicht explizit genannt.

Überträgt man die Forderungen sinngemäß, ergeben sich für Turniere die folgenden Empfehlungen für die Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung, die der Pferdesportverband Westfalen in sein Muster-Hygienekonzept aufgenommen hat:

  • an der Akkreditierungsstelle
  • beim Betreten der Innenräume der Pferdesportanlage (beispielsweise Sanitärräume)
  • beim persönlichen Aufsuchen der Meldestelle, sofern der Mindestabstand nicht anderweitig durch Distanzvorrichtungen abgesichert werden kann
  • im Freien, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eigehalten werden kann
  • bei der veterinärmedizinischen Versorgung / Medikationskontrollen, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann

Stand: 14.8.2020

Im ersten Halbjahr hat es bereits starke Veränderungen gegeben. Durch die zunehmenden Einschränkungen bis hin zum vollständigen Lockdown ist der Turniersport in Westfalen für mehrere Wochen vollständig zum Stillstand gekommen. Erst seit Juni können Turniere vorsichtig und eingeschränkt wieder aufgenommen werden.

Sie finden zunächst unter veränderten Bedingungen statt. Hygiene und Infektionsschutz werden zu integralen Bestandteilen und verändern auch das soziale Miteinander während der Turniere. Veranstaltungen durften zunächst von maximal 100 Zuschauern besucht werden, seit dem 15. Juli 2020 sind maximal 300 Zuschauer erlaubt. Die Bewirtung - wenn sie denn angeboten werden soll - muss unter den Maßgaben der entsprechenden Vorschrift (Anlage zur Coronaschutzverordnung) erfolgen. Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise werden viele Sponsoren ihr Engagement nicht fortführen können. Es wird daher für viele Veranstalter notwendig, auch für die Finanzierung  neue Konzepte zu entwicklen. Dazu können beispielweise erhöhte Gebühren oder Minderungen der Geldpreise gehören.

Doch das Wichtigste ist nach wie vor, dass überhaupt Turniere stattfinden dürfen. Die gastgebenden Vereine machen sich viel Mühe, um den Sportlern die Möglichkeit zu geben, ihre Pferde und ihre Leistungen zu präsentieren. Dafür sind wir sehr dankbar. Wir appellieren an alle Beteiligten gleichermaßen, das Bestmögliche aus der Situation zu machen. Gegenseitiges Verständnis ist ein entscheidender Schlüssel dazu.

Stand: 14.8..2020

Die Durchführung von Siegerehrungen ist möglich. Während der Pandemie können Veranstalter allerdings zum Schutz der Beteiligten in der Ausschreibung regeln, dass auf die Siegerehrung verzichtet wird. Sollen Siegerehrungen stattfinden, so sind dabei mindestens die folgenden Aspekte zu beachten:

  • die platzierten Teilnehmer marschieren mit einem entsprechenden Abstand voneinander auf
  • Richter und ggf. Sponsoren verzichten bei der Gratulation auf einen Händedruck
  • Reiter verzichten bei der gegenseitigen Gratulation auf den Händedruck oder Umarmungen

Stand: 14.8.2020

 

Wenn eine Bewirtung erfolgen soll, wird sie sich an den Hygienevorschriften der Coronaschutzverordnung orientieren müssen. Sie sind eigens in einer Anlage zur Verordnung geregelt.

Anlage zur Coronaschutzverorndung

Stand: 14.8.2020

Ja. Die Nutzung der Sanitäranlagen ist selbstverständlich möglich. In der Regel wird das Hygienekonzept des Turniers für die Nutzung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorschreiben. Die Sanitäranlagen sollen zudem in festen Intervallen gereinigt und desinfiziert werden.

Stand: 12.8.2020

Hilfen für Turniere in Westfalen Corona

Aushänge für Turniere in Coronazeiten