Zum Hauptinhalt springen

Förderprogramme für Ferienfreizeiten und Tagesausflüge

Jugendabteilungen der Vereine oder Kreisverbände, die dem Pferdesportverband Westfalen angeschlossen sind, können für die Durchführung von Ferienfreizeiten und Tagesausflügen finanzielle Unterstützung beantragen. Die Förderung der Ferienfreizeiten erfolgt überwiegend aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans.

Ferienfreizeiten

Ferienfreizeiten umfassen mindestens zwei  Übernachtungen. Sie können auf dem Vereinsgelände (z.B. Zeltlager) durchgeführt werden oder mit einer Reise innerhalb Deutschlands oder ins europäische Ausland verbunden sein. Wichtig: das Programm muss Freizeitcharakter haben (Lehrgänge, Trainingslager o.ä. können nicht gefördert werden). Die Mindestteilnehmerzahl beträgt zehn Kinder oder Jugendliche zwischen 6 und 20 Jahren. Die Förderung umfasst bis zu 15 Euro je Tag mit Übernachtung, je Freizeit können bis zu 1.000 Euro bewilligt werden. Die Summe kann jedoch die Höhe der tatsächlichen entstandenen, nachgewiesenen Kosten abzüglich eines Eigenanteils in Höhe von 10 % nicht überschreiten. Leitungs- und Betreuungspersonen werden nicht gefördert. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Teilhabe an dieser Förderung daran geknüpft, dass im Verein bereits ein Konzept zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt vorliegt.

Kurz & Kompakt:
  • mind. 2 Übernachtungen
  • Freizeitcharakter (keine sportlichen Lehrgänge, Trainingslager oder ähnliches)
  • mindestens zehn Teilnehmer zwischen 6 - 20 Jahre 
  • je Teilnehmer bis zu 15 Euro pro Tag mit Übernachtung
  • insgesamt maximal 1.000 Euro (Eigenanteil von 10%) 
  • Leitungs- und Betreuungspersonen können nicht gefördert werden
  • der Verein besitzt ein Schutzkonzept

Tagesausflüge

An Tagesausflügen nehmen mindestes zehn  Teilnehmer im Alter zwischen 6 und 20 Jahren teil. Das Programm hat Freizeit- bzw. Bildungscharakter und umfasst mind. 6 Zeitstunden. Möglich sind z.B. ein Ausflug ins Pferdemuseum, eine Fahrt in einen Freizeitpark und anderes (keine Kinobesuche). Die Förderung beträgt bis zu 2,50 Euro je Teilnehmer/in, insgesamt maximal 100 Euro je Tagesausflug. Die Fördersumme kann jedoch die Höhe der tatsächlichen entstandenen, nachgewiesenen Kosten abzüglich eines Eigenanteils in Höhe von 10 % nicht überschreiten. Leitungs- und Betreuungspersonen können nicht gefördert werden.

 

 

Kurz & Kompakt:
  • mind. 10 Teilnehmende
  • 6 - 20 Jahre alt
  • Bildungs- und Freizeitcharakter (kein sportlichen Angebote, keine Kinobesuche) 
  • mind. 6 Zeitstunden 
  • 2,50 Euro je Teilnehmer*in 
  • max. 100 Euro je Tagesausflug (Eigenanteil 10%) 
  • Leitungs- und Betreuunspersonen können nicht gefördert werden 

  1. Schriftlicher Antrag mindestens zwei Wochen vor Beginn der Aktion beim Pferdesportverband
  2. Antragsformular nutzen 
  3. Programmübersicht beifügen
  4. Bei Ferienfreizeiten: Schutzkonzept beifügen
  5. Unser Bewilligungsschreiben enthält alle weitere Unterlagen und Informationen

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Kinder- und Jugendförderplanmittel nur noch an Vereine weitergeleitet werden, die bereits ihr Konzept zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt erarbeitet haben.

Lesetipp für die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes

 

Folgende Unterlagen benötigen wir nach dem Projekt von Ihnen, um die Förderung auzuzahlen: 

  • vollständig ausgefüllt Teilnehmerliste (bitte nutzen Sie unbedingt die Teilnehmerliste, die wir Ihnen mit dem Bewilligungsschreiben zuschicken)
  • Erfahrungsbericht (gerne mit Bildern) 
  • entsprechende Zahlungsbelege im Original (!) 

Die Zahlungsbelege verbleiben beim Pferdesportverband. Sollten Sie Ihre Belege im Verlauf zur eigenen Kassenprüfung benötigen, können Sie beim PV angefordert werden. 

Nachdem wir alle benötigten Unterlagen von Ihnen erhalten und geprüft haben, errechnen wir Ihre Fördersumme. Sie hängt von den Ihnen entstandenen Kosten und der Höhe der Bewilligung ab. Es können nur Kosten gefördert werden, die Ihnen auch tatsächlich entstanden und über Belege nachgewiesen sind. 

Im Anschluss wird die Fördersumme an das von Ihnen genannte Vereinskonto überwiesen. 

Es werden keine Trainingscamps oder Trainingstage sowie  Lehrgänge gefördert. Nicht angerechnet werden Belege über alkoholische Getränke.

Versenden Sie die Quittungen bitte nicht als 'lose Blattsammlung'. Es wäre schön, wenn Sie die Belege sortiert und aufgeklebt/angetackert zu uns senden würden. 


Antragsformular herunterladen

Typ Dokument
Antrag_Fe_Ta_2025.pdf

Weitere Themen:

Pony - Förderung   |   Übungsarbeit   |   Sportstättenförderung   |   Umweltschutz   |   1000x1000   |   Jungs aufs Pferd   |   Generationenprojekte   |  Starke Jugend   |   Ferienfreizeiten