Beantragung einer Zweitschrift "Abzeichen im Pferdesport"
Wer in der Vergangenheit in Westfalen ein Abzeichen im Pferdesport absolviert hat und die Urkunde nicht mehr finden kann, kann bei Bedarf eine sogenannte "Zweitschrift" anfordern.
Mit der Zweitschrift bestätigt der Pferdesportverband Westfalen, dass das betreffende Abzeichen geführt werden darf. Das kann erforderlich werden, wenn ein Abzeichen beispielsweise eine Zulassungsvoraussetzung für eine Trainer- oder Richterqualifizierung ist. Oder weil auf der Grundlage eines absolvierten Abzeichens eine höhere Leistungsklasseneinstufung angestrebt wird. Oder einfach deswegen, weil der Wunsch nach Vollständigkeit in den Abzeichenunterlagen besteht.
Eine Zweitschrift kann unkompliziert mit dem folgenden Online-Formular beantragt werden. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt inkl. Umsatzsteuer und Porto 19,10 Euro.
Wer seine Zweitschrift lieber auf dem Postweg beantragen möchte, kann das Antragsformular als Pdf-Dokument herunterladen.
Alexandra Voss
0251 - 3 28 09 38
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