Der Verein als Haus- und Grundbesitzer oder Mieter/ Pächter von Sportanlagen
Um seinen satzungsgemäßen Auftrag zu erfüllen, greifen die Vereine häufig entweder auf eigene oder gemietete / gepachtete Anlagen zurück. In diesem Zusammenhang sind mannigfaltige Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen. Hierunter versteht man die Verpflichtung eines Jeden, der durch sein Tun eine Gefahrenlage geschaffen hat, die zur Abwendung eines Schadens von Personen oder Sachen erforderlichen Sicherungsvorkehrungen zu treffen. Diese allgemeine Rechtspflicht besteht neben den Verpflichtungen, die bereits durch evtl. Schutzgesetzte auferlegt sind. Verkehrssicherungspflichtig sind demnach insbesondere alle, die auf einem Grundstück einen Verkehr eröffnen, wie z.B. der Pferdesportverein. Was der Pflichtige im Einzelfall zu tun hat, um Schäden von Dritten fern zu halten, richtet sich nach den jeweiligen Umständen. So muss der Pferdesportverein dafür sorgen, dass die Zugänge zur Anlage gefahrfrei nutzbar sind, dass sie im Winter von Schnee und Eis möglichst frei gehalten, wenn nötig gestreut werden, dass die Reithalle den üblichen Erfordernissen entspricht und in einem ordentlichen Zustand gehalten wird. Diese wenigen Beispiele dürfen die Bedeutung der Verkehrssicherungspflichten hinreichend beschreiben. Sollte dennoch einmal die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen (Fahrlässigkeit) und einem Dritten ein Schaden zugefügt werden, greift die Absicherung der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Wenn der Verein als Mieter / Pächter auf kommunale Einrichtungen zurück greift, gilt das bisher Beschrieben. Hinzu kommt, dass der Verein auch für Mietschäden gerade zu stehen hat, die am Eigentum der Kommune entstehen. Auch hier wird der Sport-Versicherungsvertrag ebenfalls seiner Schutzfunktion gerecht, indem er Vereinen Deckungsschutz bereit stellt.
Schäden, die z.B. an geliehenen Zelten oder Verkaufsständen anlässlich der Pferdesportveranstaltung entstehen, sind allerdings nicht versichert. Dieses Risiko kann durch einen Zusatzvertrag versichert werden. Entsprechende Angebote erhalten Sie beim Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V.
Die Vielfalt der Aufgaben des Vereins verlangt einen ebenso umfassenden Versicherungsschutz, der vor Inanspruchnahme schützt. Im Hinblick darauf erhebt die vorgenommene Beschreibung des Versicherungsschutzes der Sport-Haftpflichtversicherung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir empfehlen jedoch allen, dem Pferdesportverband Westfalen e. V. angeschlossenen Vereinen, ihre Versicherungsverträge zu überprüfen. Häufig genug kann festgestellt werden, dass die ohnehin beschränkten Mittel der Vereine für Versicherungsschutz verwendet werden, der bereits über den Sport-Versicherungsvertrag zur Verfügung gestellt wird.
An dieser Stelle verweisen wir auf das Angebot „Risikocheck“ des Pferdesportverband Westfalen e. V.
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