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Rechtsschutz

Sport-Rechtsschutzversicherung

Erinnern Sie sich noch an die Ausführungen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung? Was ist, wenn ein vereinseigenes Pferd jemanden verletzt und der Verein auf Grund dessen als Tierhalter auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird?

Dafür ist die Haftpflichtversicherung des Sport- Versicherungsvertrages zuständig. Was aber geschieht, wenn beispielsweise die Eltern des verletzten Kindes behaupten, der Trainer habe für den Reitunterricht ein völlig ungeeignetes Pferd ausgewählt und sie Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten? In diesem Fall gewährt der Sportversicherer Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung in einem Strafverfahren.

In allen von uns erwähnten Rechtsschutzfällen kann der Versicherte den Anwalt seines Vertrauens wählen. Dieser vertritt ihn und führt auch seinen Prozess. Die Versicherung kommt für die Anwalts- und Gerichtskosten auf, für Zeugen, Gelder und Sachverständigengebühren sowie für Kosten, die dem Prozessgegner zu erstatten sind – bis zu einer Gesamthöhe von € 75.000. Je Versicherungsfall wird auf die erstattungsfähigen Kosten eine Selbstbeteiligung von € 200 ange- rechnet. Die Selbstbeteiligung entfällt, wenn die ARAG SE einen Rechtsanwalt benennt und die- ser die Interessen der Mitgliedsorganisation / des Versicherten wahrnimmt.

Vor einem Rechtsstreit ist niemand sicher, ebenso ist sein Ausgang ungewiss. Jährlich kommt es zu tausenden Verfahren nach Verkehrsunfällen, Streitfällen um Wohnungsmietverträge und Prozessen vor Arbeitsgerichten. Verliert man einen Prozess, muss man in aller Regel alle Kosten des Prozessgegners und die Gebühren des eigenen Anwaltes begleichen. Eine Rechtsschutzversicherung wie die der ARAG SE sorgt dafür, dass die Versicherten ihre rechtlichen Interessen ohne finanzielle Risiken wahrnehmen können

Neben den Mitgliedsverbänden und –vereinen wird auch den Mitgliedern Schadenersatz-Rechts- schutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gewährt.

Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Mitgliedsverbände und –vereine vor Arbeits- und Sozialgerichten (Arbeits- und Sozialgerichts- Rechtsschutz). Ebenso hilft die „ARAG Rechtsschutz“ bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Lieferanten, die dem Verband bzw. Verein beispielsweise schadhafte Sportartikel geliefert haben (Vertrags-Rechtsschutz).

1. Alle Rechtsschutzschäden melden Sie bitte formlos an das Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V. 

2. Bei der Meldung geben Sie bitte ausführlich an: 

  • den Schadenhergang und 
  • den Namen und die Anschrift des Rechtsanwaltes, der Sie vertreten soll. 

3. Gegen Strafbefehle und Bußgeldbescheide ist innerhalb der Frist beim zuständigen Amtsgericht oder der zuständigen Behörde Einspruch einzulegen 

4. Damit keine Fristen versäumt werden, müssen Sie in Rechtsschutzfällen alle Schriftstücke und Informationen besonders schnell an das Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V. weiterleiten. 

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