Die Sport-Krankenversicherung
Die Sport-Krankenversicherung ist so konzipiert, dass, mit Ausnahme von Zähnen und Brillen, keine Leistungen erbracht werden, die nicht auch von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Ebenso kann die Sportversicherung vom Gesetzgeber eingeführte Selbstbehalte oder andere Kostendämpfungsmaßnahmen (Ausnahme Zahnersatz) nicht übernehmen.
Die Leistung der Sport-Krankenversicherung soll einsetzen, wenn alle anderen Leistungsmöglichkeiten erschöpft sind. Dabei kann die Sport- Krankenversicherung die private Vorsorge des Einzelnen nicht ersetzen. Das Vorhandensein eines grundsätzlich ausreichenden Versicherungsschutzes ist deshalb geboten. Die Sportversicherung erstattet, nach Vorleistung der bestehenden Leistungsmöglichkeiten, im Wesentlichen die Kosten für:
den notwendigen Ersatz natürlicher und künstlicher Zähne bei freier Materialwahl durch den Versicherten. Erstattet werden Kosten zahnärztlicher Leistungen einschließlich Material und Laborleistungen nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührenordnungen bis zu den festgelegten Höchstsätzen mit 40 % des Rechnungsbetrages, höchstens bis zu einer Versicherungssumme von 2.600 € je Sportunfall.
Gestelle und Gläser ärztlich verordneter Brillen, Kontaktlinsen und Sportbrillen sowie Hörgeräte bis zu einem Höchstbetrag von 50 € je Schadensfall.
ambulante und stationäre Behandlung während eines versicherten Auslandsaufenthaltes
Rückbeförderung eines Erkrankten oder Überführung eines Verstorbenen
Damit ist es für Vereinsmitglieder bei versicherten Auslandsaufenthalten nicht mehr erforderlich, eine separate Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen.
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Service
Rückfragen richten Sie bitte an das Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V., Postfach 2540, 58475 Lüdenscheid, Telefon 0 23 51 - 9 47 54-0, Telefax 0 23 51 - 9 47 54-50.
E-Mail:vsbluedenscheid@ARAG-Sport.de
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