Zum Hauptinhalt springen
Versicherung in Schulkooperationen

Versicherungsschutz bei Kooperationen

Die Zusammenarbeit von Schulen oder Kindertagesstätten mit Pferdesportvereinen sind ein wichtiger Bestandteil kommunaler Bildungslandschaften. 

Damit Sport in Kooperationen nicht an Hürden wie dem Versicherungsschutz scheitert, hat die Sporthilfe NRW mit dem Versicherungspartner der NRW-Sportversicherung eine ergänzende Vereinbarung getroffen. 

Zusammengefasst beschreibt die Vereibarung, dass Kooperationen bei Einhaltung einiger Bedingungen durch den Sportversicherungsvertrag abgedeckt sind. 

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft des kooperierenden Sportvereins in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW (z.B. Pferdesportverband Westfalen, Kreissportbund...) und die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule/Kita und Sportverein. 

Sind die Voraussetzungen eingehalten, sind die vom Verein eingesetzten Übungsleiter über den Sportversicherungsvertrag abgesichert, während die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen weiterhin über die Kita oder Schule versichert sind. 

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der jeweiligen Organisation, in deren Räumlichkeiten das Angebot stattfindet. 

Veranstalter bleibt die Schule oder Kindertageseinrichtung.

Kooperationsvereinbarung

Bestandteil einer Kooperationsvereinbarung müssen folgende Inhalte sein: 

  • Vertragspartner
  • Ort, an dem die Kooperations stattfindet
  • Zeiten und Termine, zu denen die Kooperation stattfindet
  • Rahmen und Tätigkeitsumfang der eingesetzten Übungsleiter*innen

Folgende Bestandteile sind empfohlen: 

  • Auflistung der entstehenden Kosten und deren Übernahme
  • Benötigte Materialien und deren Bereitstellung 
  • Auflistung aller vereinbarten Leistungen und wer sie erbringt 

Zurück